Leider haben von den angeschriebenen Kandidierenden und Parteien nur die Grünen unsere Fragen beantwortet. Von der SPD hieß es, die Frist für solche Antworten sei abgelaufen. Die SPD strebt aber auch nicht die Übernahme des Verkehrsressorts an. Von CDU und der Linken kam gar keine Reaktion.
Daher gibt es hier nun lediglich unsere Fragen samt Antworten der Grünen:
- Die von der jetzigen Landesregierung versprochene, aber nicht einmal begonneneMachbarkeitsstudie für eine Umgestaltung der Berliner Allee wäre erst der Beginn eines langwierigen Planungsprozesses. Wir gehen von einer Dauer von etwa 15 Jahren bis zum Ende der Bauarbeiten aus. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden Sie veranlassen, um die Sicherheit der unmotorisierten Verkehrsteilnehmenden und die Schulwegsicherheit auf der Berliner Allee zu verbessern?
Antwort der Grünen: Zunächst müssen die tagsüber angeordneten T30-Abschnitte durch das SGA Pankow entsprechend beschildert werden. Dann gilt mindestens zwischen Antonplatz und Pistoriusstraße ganztägig Tempo 30. Die Realisierung der Jahrelang geplanten Querungshilfe in der Tassostraße werden wir priorisieren.
- Die Senatsverkehrsverwaltung vergab im April 2026 für über 600.000 € einenPlanungsauftrag zur Berliner Allee bis 2031. Darin sind seitens der Senatsverwaltung Radverkehrsanlagen zwischen Pistorius- und Rennbahnstraße ausgeschlossen und die (negativen) Ergebnisse von Prüfaufträgen, z. B. zur Anbindung der Fahrradstraße Bizetstraße stadtauswärts, bereits vorgegeben. Inwieweit werden sie diesen Planungsauftrag korrigieren? (dazu: https://aktionberlinerallee.de/radfahren-berliner-allee-soll-verboten-werden/)
Antwort der Grünen: Der Planungsauftrag mit der (rechtlich nicht haltbaren) Aufgabenstellung, zwar 2+2 Kfz-Fahrstreifen, aber keine Radinfrastruktur vorzusehen, muss umgehend geändert werden.
Hier in dieser Geschäftsstraße als Ortsteilzentrum Weißensee muss es zukünftig möglich sein, sicher zu Fuß und mit dem Rad unterwegs zu sein.
- Werden Sie die seit 2011 im StEP (Stadtentwicklungsplan) Verkehr und nun im StEP MoVe vorgesehene Abstufung der Berliner Allee von einer Bundesstraße zur Landesstraße in der kommenden Legislaturperiode umsetzen?
Antwort der Grünen: Das Zielnetz 2030 des StEP MoVe hat unverändert Bestand. Mit einer Ableitung des überregionalen Fernverkehrs und einer Beschränkung des Autoverkehrs auf lokalen Quell- und Zeilverkehr wird eine Umgestaltung der Berliner Allee für die Menschen im Ortsteilzentrum Weißensee möglich.
- Werden Sie dafür sorgen, dass die Einrichtung von Tempo 30 auf der Berliner Allee zwischen Antonplatz und Rennbahnstraße und mehr sichere Querungsmöglichkeiten in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden?
Antwort der Grünen: Siehe 1. Ja und darüber hinaus bietet der Anordnungsgrund hochfrequentierter Schulweg noch viel Potential für neue Tempo-30-Abschnitte. Diese müssen genutzt werden.
- Werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Anwohner*innen der Berliner Allee von Steigerungen des Kfz-Verkehrs verschont werden, indem die geplante Ortsumfahrung Malchow (auf Antrag Berlins im BVWP) nicht gebaut wird?
Antwort der Grünen: Wir Grüne lehnen den Bau der Ortsumfahrung (OU) Malchow (B2n) ab. Sowohl auf Landesebene als auch in den betroffenen Bezirksverbänden Pankow und Lichtenberg haben wir uns für eine Abmeldung des im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als „vordringlicher Bedarf“ eingestuften Straßenbauprojekts positioniert.
- Der private Kfz-Verkehr wird immer noch von der Allgemeinheit subventioniert, u. a. durch nicht kostendeckende Bewohner*innenparkausweise. Werden Sie innerhalb der nächsten Legislaturperiode berlinweit für eine Steigerung der Gebühren für Bewohner*innenparkausweise – deutlich nach Fahrzeuggröße und Motorleistung gestaffelt – sorgen? Wie hoch sollten die Gebühren Ihrer Ansicht nach für welche Fahrzeuge werden?
Antwort der Grünen: Nachdem aktuelle Koalition und Senat die Erhöhung über drei Jahre lang blockiert haben, wollen wir möglichst schnell die Gebühren für Bewohner*innenparkausweise erhöhen. Die Höhe muss neben den Verwaltungskosten auch einen merklichen Beitrag zur Reparatur des durch Parken bei Hitze zerstörten Straßenbelags leisten. Zwar sind Merkmale wie der tatsächliche Flächenverbrauch und Auswirkungen der Fahrzeuge auf die Stadt wünschenswert, aber die aktuell drei Jahre währende Diskussion um Staffelung und Höhe der Gebühren zeigt, dass eine einfache Erhöhung de Gebühren die beste Option sein kann. Die Bereitstellung des öffentlichen Raums ist knapp und darf nicht dauerhaft nahezu kostenlos für das Abstellen privater Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Eine faire Parkraumbewirtschaftung schafft mehr Flächengerechtigkeit.
- Parkplätze am Straßenrand kosten Steuergelder der Allgemeinheit für die Errichtung, Wartung, Entwässerung, Reinigung und Beleuchtung. Außerdem tragen diese versiegelten Flächen zur Aufheizung bei. Werden Sie innerhalb der nächsten Legislaturperiode für eine Ausweitung des Parkraummanagements auf Weißensee sowie berlinweit für eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren sorgen?
Antwort der Grünen: Siehe 6.
- Das Berliner Mobilitätsgesetz wird von der Senatsverkehrsverwaltung leider nur beachtet, wenn es der politischen Linie der Hausleitung entspricht. Wenn nicht, werden im Gesetz nicht vorgesehene Abwägungen erfunden und die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, z. B. beim ÖPNV-Vorrang (§ 26, 5), der weiterhin mit Verweis auf „grüne Wellen“ für Kfz (auf dem Papier) verhindert wird. Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Berliner Verwaltungen – insbesondere die Senatsverkehrsverwaltung – sich an das Mobilitätsgesetz halten?
Antwort der Grünen: Seit der Verabschiedung des Mobilitätsgesetz 2018 brauchte es einige Zeit, bis deren Vorgaben in die Prozesse aller Verwaltungseinheiten einfließen. Im Großen und Ganzen funktionierte es aber zunehmend besser. Außerdem wurde vor dem letzten Regierungswechsel ein Referat Fuß- und Radverkehr geschaffen. Das sehr engagierte und motivierte Personal konnten bei unklaren Fragen immer helfen, wenn bei Unklarheiten die allgemeinen Ziele in konkrete Planungsvorgaben übersetzt werden sollten. Praktisch sichtbar wurde die konsequente Einhaltung des MobG in den umgesetzten Planungen der 2022 geschaffenen „Projekteinheit Radwege“ – leider nur ein Jahr lang bis zum Regierungswechsel. Als Beweis für die Qualität der Planungen und die Effizienz der Umsetzung wurden deren Projekte mit der Übernahme des Verkehrsressorts durch die CDU sofort gestoppt und nur einige Projekte mit jahrelanger Verzögerung gebaut. Mit einer solch effizienten Projekteinheit würde eine Grün geführte Verkehrsverwaltung schnellstmöglich da weitermachen, wo sie 2023 aufhörehn musste.
- Ein Klagerecht sieht Mobilitätsgesetz nicht vor, auch nicht für Verbände. Wie sollte Ihrer Ansicht nach vorgegangen werden, wenn jemand bemerkt, dass die Verwaltung dem Mobilitätsgesetz zuwiderhandelt, wenn dies selbst vom AGH geduldet wird?
Antwort der Grünen: Das Abgeordnetenhaus muss kontrollieren, ob das Verwaltungshandeln die Gesetze beachtet. Verstöße wurden auch dutzendfach durch die Opposition kritisiert. Leider war es der CDU-SPD-Koalition offenbar egal, so auf die Verkehrssenatorinnen einzuwirken, dass sie Mobilitätsgesetz-konform entscheiden. Einige dieser Anordnungen waren aber so gravierend, dass selbst die Vorgaben der StVO missachtet wurden, so dass auch Privatpersonen rechtliche Schritte einleiten konnten.
So wie auch vor dem Regierungswechsel werden Planungen in einer Grün geführten Verkehrsverwaltung wieder rechtzeitig transparent gemacht, sodass Verbesserungsvorschläge z.B. von Fachgremien wie den FahrRäten eingearbeitet werden können.
- Mit Zustimmung der SPD hat die CDU das Mobilitätsgesetz bei Radwegen an Hauptverkehrsstraßen verwässert. Es wurde in § 43 folgender Passus eingefügt: „Von der Einrichtung einer Radverkehrsanlage kann ganz abgesehen werden, soweit sie aus örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des § 25 Absatz 2 nicht sachgerecht eingerichtet werden kann, oder eine qualifizierte alternative Strecken- oder Wegeführung auf Nebenstraßen im unmittelbaren Umfeld vorhanden ist.“ Damit sollen u. a. Radwege auf der Berliner Allee juristisch überflüssig werden. Werden Sie diesen Passus wieder streichen?
Antwort der Grünen: Bereits bei der kritischen Diskussion dieser Verschlechterungen im AGH-Mobilitätsausschuss herrschte weitgehende Einigkeit der progressiven Parteien, dass eine erneute Überarbeitung hier wieder Verbesserungen bringen muss.
- Anfang 2020 beschloss das AGH (DS 18/2337), dass die BVG das Kurvenquietschen der Straßenbahn reduzieren soll. Auch im Verkehrsvertrag ist dieser Auftrag seit 2021 enthalten (Anlage 1, Teil 7) – allerdings sanktionslos – und sollte bis Ende 2022 umgesetzt sein. Leider sind die quietschvermindernden Anlagen in den meisten Straßenbahnen immer noch nicht vorhanden oder außer Betrieb. Auch stationäre Laufflächenkonditionieranlagen wurden von der BVG zwar versprochen, aber nicht gebaut, vgl. https://aktionberlinerallee.de/kurvenquietschen-strassenbahn/. Wie wollen Sie die BVG dazu bewegen, u. a. am Betriebshof Weißensee endlich zeitnah und wirksam gegen das Kurvenquietschen vorzugehen?
Antwort der Grünen: Die Umsetzung der Drucksache ist weiterhin verpflichtend. Ergänzend muss diese Maßnahme auch im noch zu überarbeitenden Nahverkehrsplan Berlin festgeschrieben werden.
- Gleichzeitig beschloss das AGH (DS 18/2338), dass die BVG nur noch leise Straßenbahngleise bauen darf. Die sehr alte, billigste und lauteste Gleisbauart, das „Rahmengleis“ ist nur noch für Bauzustände bis zu 3 Monaten Dauer zulässig. Dennoch sollen in der Karlshorster Ehrlichstraße Rahmengleise für mehrere Jahre neu gebaut werden. Wie wollen Sie die BVG zum Bau leiser Gleise bewegen?
Antwort der Grünen: Die Verwendung des „Neuen Berliner Straßenbahngleis (NBS)” als eine akustisch optimierte, elastisch gelagerte Gleisbauform soll bei allen Streckenerweiterungen und -erneuerungen Einsatz finden. Dies muss im noch zu überarbeitenden Nahverkehrsplan Berlin und den Fortschreibungen des Lärmaktionsplans Berlin festgeschrieben werden. Die/der entsprechende Senator*in muss dafür Sorge tragen.
- Der Umbau Berlins zur klimaangepassten „Schwammstadt“ mit mehr Bäumen wird offiziell propagiert. Dennoch werden u. a. in Pankow weiterhin mehr Bäume gefällt, als nachgepflanzt und für Straßenaus- und -neubauten sollen weiterhin viele, auch große Bäume gefällt werden, z. B. in der Torstraße. Die Entsiegelung von Flächen, z. B. von Parkplätzen ist unter der aktuellen CDU-geführten Regierung nicht vorgesehen. Was wollen Sie gegen den Baumschwund unternehmen? Welche Art von Flächen wollen Sie entsiegeln?
Antwort der Grünen: Einige Bezirke wie z.B. Tempelhof-Schöneberg haben gezeigt, dass eine positive Baumbilanz sehr wohl möglich ist. Bei Verantwortung für den Geschäftsbereich Öffentlicher Raum werden wir auch das Pankower SGA dazu bringen, die Vorgaben des Berliner Klimaanpassungsgesetz und die noch zu erlassenden Vorschriften einzuhalten.
