SenMVKU vergab im April 2026 einen großen Planungsauftrag: Radfahren auf der Berliner Allee in Weißensee soll verboten werden!
Der ganze Planungsvertrag – bis zur Ausführungsplanung – hat eine Laufzeit von 60 Monaten = 5 Jahre. Die Vergabe des Auftrags erfolgte am 20.04.26 an das Dresdener Ingenieurbüro EIBS.
Die Auftragssumme wird mit 606.783,05 € angegeben.
Eine neue Regierung sollte zunächst das Ingenieurbüro bitten, die Arbeiten zu stoppen, um nicht weiter Budget zu verschwenden und dann schnellstmöglich gemeinsam eine neue, sinnvolle Aufgabenstellung für die gesamte Berliner Allee entwickeln, um etwas Vernünftiges planen zu lassen. Für gut 600.000 € lässt sich viel Gutes planen!
Die Senatsverwaltung suchte seit November 2025 per europaweiter öffentlicher Ausschreibung ein Ingenieurbüro, was die Berliner Allee in Weißensee planen soll.
Hier die Leistungsbeschreibung dazu (mit Markierungen von uns).
Das Radfahren soll zwischen Rennbahnstraße und Pistoriustraße verboten werden (Seite 11):
Auf Seite 38 wird die Bürgerbeteiligung genannt:
Um diese Straßenabschnitte geht es:
Lt. Koa-Vertrag und Richtlinien der Regierungspolitik sollte die lange verschleppte Machbarkeitsstudie zur Berliner Allee und nicht nur die nun beauftragte Grundinstandstzung geplant werden. Dieser Auftrag verstößt also gegen Beides.
Es sind Prüfaufträge für Radwege formuliert. Deren gewünschte Ergebnisse werden gleich mitgeliefert – siehe oben und unten. Spätestens an der wichtigsten Forderung soll es dann scheitern: „Zur Abwicklung der Verkehrsanforderungen der Bundesstraße sind 2×2 Fahrstreifen je Richtung zwingend erforderlich. Spurenzusammenlegungen sind möglich, unterliegen jedoch einer Leistungsfähigkeitsbetrachtung.“ Das beauftragte Büro soll also Begründungen finden und vorrechnen, warum auf der Berliner Allee keine Radwege möglich sind und daher das Radfahren verboten werden muss.
Die lt. Ausschreibung vorgesehenen Umwege für den Radverkehr sind aber auch nicht möglich: Statt auf der Allee sollen Radfahrer von der Bizetstr. legal in die Gartenstraße fahren können – siehe Bild Seite 11 – mit Umweg über die vorhandene LSA und die Dreiecksinsel an der Einmündung der Indira-Ghandi-Str. in die Berliner Allee – quer zum Fußverkehr.
Auf Seite 14 heißt es dann jedoch: „Die Umsteigewege der Fahrgäste am Knoten Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee sind möglichst kurz zu halten und die Aufstellflächen an den LSA müssen das erwartete Fahrgast- und Fußgängeraufkommen berücksichtigen. Die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste (z.B. Blinde/ Sehbehinderte; Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen) sind besonders zu berücksichtigen.“
Also besser doch keinen Radverkehr hineinschicken? Damit auch sicher nix schief geht: „Die Zustimmung kann nur unter Vorbehalt eines Leistungsfähigkeitsnachweises erfolgen.“
Geprüft werden sollen auch bauliche Radwege in der Berliner Allee stadteinwärts von Rennbahnstraße bis Indira-Gandhi-Straße oder bis Falkenberger Straße (Seite 13). Dazu heißt es auf Seite 14: „Sofern (abschnittsweise) Radverkehrsanlagen zwischen Indira-Gandhi-Straße und Rennbahnstraße hergestellt werden sollen und nicht auf die parallele Gartenstraße verwiesen wird, sind die oben beschriebenen Anforderungen an den Knotenpunkt Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee auch auf die Knotenpunkte Berliner Allee/ Buschallee und Berliner Allee / Falkenberger Straße zu übertragen.“ Diese lauten:
- keine Reduzierung der Leistungsfähigkeit für den MIV [auch wenn sie gar nicht benötigt wird, Anm. d.Verf.]
- Erhalt aller Abbiegebeziehungen für den MIV
- „Die Durchlassfähigkeit der Knotenpunkte für den ÖPNV (Tram und Bus) einschließlich der Zufahrtsstrecken ist zu erhalten.“ [Diese ist an der Indira-Ghandi-Ghandi-Straße schon jetzt nicht ausreichend, Anm. d.Verf.]
Weiter stadteinwärts sind keine Radwege vorgesehen (s. o.).
Spätestens auf Seite 16 wird klar, dass die Aufgabe unlösbar ist: „Bei der Variantenbetrachtung, insbesondere in den Knotenpunktbereichen, sind nur technisch umsetzbare, leistungsfähige, verkehrssichere und anordnungsfähige Varianten in der Untersuchung aufzunehmen. Hierbei sind Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgängerinnen/Fußgängern, Bus- bzw. Tramverkehr und KFZ-Verkehr zu vermeiden. Eine Unfallprävention muss mit baulich intelligenten Lösungen erfolgen.“
Wir haben über die Grünen im Abgeordnetenhaus eine schriftliche Anfrage gestellt, leider kurz vor der Auftragsvergabe. Der Senat wurde gefragt: Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 ist für die Umgestaltung der Berliner Allee eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Warum lässt der Senat es zu, dass nun per „zustandsbedingter Erhaltungsmaßnahme (Erneuerung)“ das Gegenteil dssen, nämlich der Status Quo für viele Jahre zementiert werden soll?
Antwort des Senats: „Das vordringliche Ziel liegt darin, die Berliner Allee so schnell wie möglich instand zu setzen.“
Nun, das ginge ohne aufwändige verkehrstechnische Prüfaufträge wesentlich schneller!
Der Radverkehr ist u. E. der Vorwand, um planerisch sicherzustellen, dass die gewünschten Autoverkehrsmengen weiterhin durchgeschleust werden können. Die Zahl der Autos soll gemäß Antwort – anders als in den letzten 22 Jahren – nämlich wieder steigen. Hier ein Beispiel:

Vor allem der Pkw-Verkehr soll zunehmen. Dessen Anteil (Kfz < 3,5 t) soll künftig 96% betragen (früher < 90%) – obwohl doch die Allee angeblich unbedingt für die Lkw eine Bundesstraße bleiben muss.
Da bei gleicher Infrastruktur früher viel mehr Autos die Berliner Allee befuhren, sind die (zeitaufwändigen und teueren) Leistungsfähigkeitsnachweise überflüssig, da sich ja an den Kfz-Spuren nichts ändern soll.
Was wird also damit bezweckt?
Inzwischen wurden landesgesetzlich die Fußgängergrünzeiten (bei Grün ganz rüber, ohne Warten auf Mittelstreifen) verlängert und es gibt eine (geringfügige) ÖPNV-Beeinflussung. Es soll ausgerechnet werden, ob man sich solchen autofeindlichen Luxus leisten kann. Das darf gerne 5 Jahre dauern, da solange alle Änderungswünsche mit Hinweis auf die laufenden Planungen abgelehnt werden können („Planungsbefangenheit“).
Eine neue Regierung kann und sollte aus diesen Unfug stoppen und statt dessen die langjährigen Forderungen auch der BVV Pankow als mittelfristig stufenweise nacheinander umsetzbare Planungen erstellen lassen:
- durchgehende Radverkehrsanlagen zwischen Gürtel-/Lehderstr. und Rennbahnstr.
- Ergänzung der fehlenden Fußgängerfurten an den Ampelanlagen, Einrichtung weiterer Querungsmöglichkeiten
- durchgehende ÖPNV-Trasse, auch stadtauswärts
Tempo 30 durchgehend kann ohne Objektplanungsauftrag angeordnet werden. Es ist lediglich zu begründen, z. B. Schulwege, Lückenschluss, Lärmschutz o. ä.