Auf Grund der schwierigen Querungssituation an der Berliner Allee für Fußgänger*innen am nördlichen Ende der Tramhaltestelle Albertinenstraße hatten wir uns bereits 2020 an die Senatsverkehrsverwaltung gewandt. Das hat zu einem Umbau und einer Neuprogrammierung der Ampelanlage (LSA) geführt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs enorm erhöht: Ein Überqueren der Berliner Allee in einem Rutsch ist seitdem möglich.
Nun gibt es am benachbarten Antonplatz eine ähnliche Situation: Vor einigen Monaten wurden die Linksabbieger aus der Langhansstr. gegenüber dem parallelen Fußverkehr verriegelt. Seit dieser – sicher gut gemeinten – Änderung kommt es hier vermehrt zu Gedrängel, Fußgängerstau und Irritationen, auch weil die Aufstellflächen für die vielen Fußgänger*innen und Fahrgäste zu klein und die Grünzeiten zu kurz sind.
Zusammen mit einer erfahrenen Verkehrsingenieurin haben wir im Kreuzungsbereich der LSA Berliner Allee/Langhansstraße eine Verkehrsbeobachtung durchgeführt und die sich daraus ergebenden Vorschläge als Antrag an die zuständige Abteilung der Senatsverkehrsverwaltung geschickt.
Wir baten die Verwaltung, den Antrag zu prüfen, zu bewerten und daraus Maßnahmen abzuleiten, die eine Verbesserung des querenden Fußverkehrs am Antonplatz ermöglichen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Falls Vorschläge abgelehnt werden, baten wir um eine fachliche Begründung.
Die Antwort der zuständigen Abt. VI – immerhin von einem Verkehrsingenieur ist zwar freundlich und kompetent formuliert, gleichwohl ernüchternd: „Die in Rede stehende LSA wurde bis 2021 verkehrsabhängig mit ÖPNV-Bevorrechtigung betrieben. Dann erfolgte seitens der BVG ein Umbau der Gleisanlagen […] (Dafür) musste auch die LSA umgebaut und angepasst werden. […] Daher musste die LSA zunächst mit einer Festzeitsteuerung [also starren Programmen nach Uhrzeit, Anm. d. Verf.] in Betrieb genommen werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung ist nach wie vor zeitlich nicht absehbar.“
Die BVG plant und baut Gleise und Weichen nicht im Nullkommanix. Es gab also Zeit für die Anpassung der Ampelsteuerung.
Festzeitsteuerungen – der Standard bis in die 1970er Jahre – sind außerhalb Berlins nur noch als Ersatzprogramme bei Störungen und kurzen Baustellen üblich. Sie widersprechen dem Mobilitätsgesetz und dem Nahverkehrsplan, wonach der ÖPNV zu bevorrechtigen ist.
Die Aufgabenstellung für die verkehrsabhängige Steuerung ist wohl fertig und der Auftrag an eines der verbliebenden spezialisierten Ingenieurbüros erteilt – aber der Fachkräftemangel… Den beklagt der Verkehrsingenieur der Abt. VI, der genau wissen müsste, wie sein Arbeitgeber Berliner Ingenieurbüros und Fachkräfte vergrault hat.