SenMVKU schreibt Planung aus: Radfahren auf der Berliner Allee in Weißensee soll verboten werden!

Die Senatsverwaltung suchte im Novemebr per europaweiter öffentlicher Ausschreibung ein Ingenieurbüro, was die Berliner Allee in Weißensee planen soll.

Hier die Leistungsbeschreibung dazu (mit Markierungen von uns).

Das Radfahren soll zwischen Rennbahnstraße und Pistoriustraße verboten werden (Seite 11):

Auf Seite 38 wird die Bürgerbeteiligung genannt:

Um diese Straßenabschnitte geht es:Es sind Prüfaufträge für Radwege formuliert. Deren gewünschte Ergebnisse werden gleich mitgeliefert – siehe oben und unten. Spätestens an der wichtigsten Forderung soll es dann scheitern: „Zur Abwicklung der Verkehrsanforderungen der Bundesstraße sind 2×2 Fahrstreifen je Richtung zwingend erforderlich. Spurenzusammenlegungen sind möglich, unterliegen jedoch einer Leistungsfähigkeitsbetrachtung.“ Das beauftragte Büro soll also Begründungen finden und vorrechnen, warum auf der Berliner Allee keine Radwege möglich sind und daher das Radfahren verboten werden muss.

Die lt. Ausschreibung vorgesehenen Umwege für den Radverkehr sind aber auch nicht möglich:

Statt auf der Allee sollen Radfahrer von der Bizetstr. legal in die Gartenstraße fahren können – siehe Bild Seite 11 – mit Umweg über die vorhandene LSA und die Dreiecksinsel an der Einmündung der Indira-Ghandi-Str. in die Berliner Allee – quer zum Fußverkehr.

Auf Seite 14 heißt es dann jedoch: „Die Umsteigewege der Fahrgäste am Knoten Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee sind möglichst kurz zu halten und die Aufstellflächen an den LSA müssen das erwartete Fahrgast- und Fußgängeraufkommen berücksichtigen. Die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste (z.B. Blinde/ Sehbehinderte; Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen) sind besonders zu berücksichtigen.“
Also besser doch keinen Radverkehr hineinschicken? Damit auch sicher nix schief geht: „Die Zustimmung kann nur unter Vorbehalt eines Leistungsfähigkeitsnachweises erfolgen.“

Geprüft werden sollen auch bauliche Radwege in der Berliner Allee stadteinwärts von Rennbahnstraße bis Indira-Gandhi-Straße oder bis Falkenberger Straße (Seite 13). Dazu heißt es auf Seite 14: „Sofern (abschnittsweise) Radverkehrsanlagen zwischen Indira-Gandhi-Straße und Rennbahnstraße hergestellt werden sollen und nicht auf die parallele Gartenstraße verwiesen wird, sind die oben beschriebenen Anforderungen an den Knotenpunkt Indira-Gandhi-Straße/ Berliner Allee auch auf die Knotenpunkte Berliner Allee/ Buschallee und Berliner Allee / Falkenberger Straße zu übertragen.“ Diese lauten:

  • keine Reduzierung der Leistungsfähigkeit für den MIV [auch wenn sie gar nicht benötigt wird, Anm. d.Verf.]
  • Erhalt aller Abbiegebeziehungen für den MIV
  • „Die Durchlassfähigkeit der Knotenpunkte  für den ÖPNV (Tram und Bus) einschließlich der Zufahrtsstrecken ist zu erhalten.“ [Diese ist an der Indira-Ghandi-Ghandi-Straße schon jetzt nicht ausreichend, Anm. d.Verf.]

Weiter stadteinwärts gibt es nicht einmal einen Prüfauftrag für Radwege.

Spätestens auf Seite 16 wird klar, dass die Aufgabe unlösbar ist: „Bei der Variantenbetrachtung, insbesondere in den Knotenpunktbereichen, sind nur technisch umsetzbare, leistungsfähige, verkehrssichere und anordnungsfähige Varianten in der Untersuchung aufzunehmen. Hierbei sind Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgängerinnen/Fußgängern, Bus- bzw. Tramverkehr und KFZ-Verkehr zu vermeiden. Eine Unfallprävention muss mit baulich intelligenten Lösungen erfolgen.“

Diese unmögliche Vorplanung soll sich bis nach der Wahl hinziehen:

Eine andere Regierung wird also die Aufgabenstellung ändern und daher neues Geld in die Hand nehmen müssen, um daraus noch etwas Vernünftiges planen zu lassen.

Lt. Koa-Vertrag und Richtlinien der Regierungspolitik soll die lange verschleppte Machbarkeitsstudie zur Berliner Allee gemacht werden und nicht nur die nun ausgeschriebene Grundinstandstzung geplant. Eine Stellungnahme der SPD zu dieser Ausschreibung liegt uns trotz Nachfrage nicht vor.