Eine Machbarkeitsstudie für eine Infrastruktur ist eine Grobplanung und Bewertung vieler, sehr unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten (Varianten).

Das Ziel einer Machbarkeitsstudie ist es, eine Entscheidungsgrundlage über die Durchführbarkeit eines Projektes zu schaffen und vor Projekten zu warnen, deren Misserfolg absehbar ist. Machbarkeitsstudien sind nicht zwingend erforderlich und können vom Vorhabenträger/Auftraggeber sehr frei gestaltet werden. Sie können insbesondere sinnvoll sein bei

  • politisch sehr umstrittenen Vorhaben
  • komplexen, widersprüchlichen Anforderungen an eine Infrastruktur
  • prinzipiell sehr unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten mit sehr verschiedenen Größen und Betroffenheiten

In einer Machbarkeitsstudie werden verschiedene, auch ungewöhnliche, experimentelle und radikale Varianten entwickelt, skizzenhaft dargestellt und grob geprüft auf:

  • Zweckmäßigkeit
  • prinzipielle technische Machbarkeit
  • Kosten (Qualitativ/Reihung bis Grobkostenschätzung möglich)
  • grundsätzliche Zulässigkeit
  • Zeitbedarf bis Fertigstellung (Reihung/Grobschätzung)

Im – in Deutschland –  üblichen neunstufigen Planungsprozess, der in der HOAI (1) beschrieben wird, ist die Machbarkeitsstudie nicht enthalten. Sie wird bei Bedarf diesem Planungsprozess vorgeschaltet.

Im Unterschied zu einer Vorplanung (die 2. der 9 HOAI-Phasen) ist eine Machbarkeitsstudie weniger tiefgehend, weniger detailliert, dafür offener und kreativer. Sie beschränkt sich nicht unbedingt auf die Objektplanung (2) und enthält meist mehr Varianten als eine Vorplanung.

Ziel einer Machbarkeitsstudie ist, eine oder mehrere Varianten zu identifizieren, die dann weiter geplant und untersucht werden.

In der Vorplanung werden dann nur noch die besten Varianten aus der Machbarkeitsstudie betrachtet oder zur besten Lösung Untervarianten gebildet. Eine Vorplanung enthält üblicherweise 2 bis 4 Varianten und endet mit einer Vorzugsvariante.

Um in der komplexen Konfliktlage auf der Berliner Allee das ganze Spektrum möglicher Lösungen zu regionaler Verkehrsführung, Querschnitten, Lage von Haltestellen und Querungen zu erhalten, ist eine Machbarkeitsstudie sinnvoll. Daher wurde sie auch 2012 vom Bezirk beantragt und im Haushalt vorgesehen. Durchgeführt wurde sie jedoch nicht, weil die Verwaltung kein Interesse daran hat.

Nach über 10 Jahren ist sie nun Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD.

Eine bloße Objektplanung nach HOAI, wie sie SenUVK (nach 5 Jahren Ankündigung der „Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie“ für ein folgendes Quartal) seit September 2020 ohne jegliche zeitliche Einordnung ankündigt, enthält viele – ausgesprochene (Gleislage bleibt) und nicht ausgesprochene (steigende Kfz-Mengen) – Einschränkungen, Planungsprämissen und Voraussetzungen, die die Lösungsmöglichkeiten extrem einschränken.

 

(1) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

(2) Objektplanung: Planung eines Bauwerks, z. B. im Unterschied zur Verkehrsplanung