„Für jede Partei etwas“ war offenbar das Prinzip bei dieser Projektvereinbarung zwischen Grünen, CDU und FDP. Das gilt auch für den Verkehrsbereich und führt durch die bekannten parteipolitischen Differenzen zu Widersprüchen.

Gleich zu Anfang wird die „freie Auswahl“ (des Verkehrsmittels) betont, lediglich Brandenburger Pendler „sollten“ auf den ÖPNV umsteigen, aufgrund „attraktiver Angebote am Standtrand“. Also P+R-Plätze auf Steuerzahlerkosten anstatt Parkgebühren in der Stadt?

Es werden „besonders große Verkehrsprobleme“ im Nordosten konstatiert. „Es soll geprüft werden, ob die Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten der großen Stadtstraßen am Rand der beruhigten Gebiete verbessert werden kann“. „Wo erforderlich und möglich, wollen wir die Schaltungen von Fußgängerampeln verbessern.“

Die Leistungsfähigkeit für Kfz-Verkehr an Ampeln ist stets die Begründung der Senatsverkehrsverwaltung für fehlende Fußgängerfurten, lange Wartezeiten und kurze Grünzeiten für Fußgänger. Verbesserungen für die Einen sind meist Verschlechterungen für die Anderen, da nicht alle gleichzeitig Grün haben können.

Auf der Berliner Allee und der Hansastraße gibt es gute Beispiele für „leistungsfähige“ Ampeln.

Auch Schulwege führen über diese Straßen, deren Sicherheit die Zählgemeinschaft „bedarfsgerecht“ verbessern möchte. Daher sind wir gespannt auf die Prioritätensetzungen des Bezirksamts und ihre Auswirkungen ob der Zuständigkeit des Senats. Schließlich sind beide politisch Verantwortlichen in der CDU und Senatorin Schreiner wohnt sogar in Weißensee.

Auch an Radfahrende wird gedacht: „Gute Radwegeverbindungen zwischen allen Ortsteilen, wie z.B. zwischen Buch, Buchholz und Karow, müssen hergestellt oder ausgebaut werden.“

Wir fordern, auch gute – also umwege- und holperarme – Radwegeverbindungen zwischen den Ortsteilen Pankow und Weißensee Ost, Weißensee Ost und Lichtenberg, Weißensee und Neu-Hohenschönhausen, Malchow und Heinersdorf herzustellen!

Außerdem will man „so schnell wie möglich“ Fahrradstraßen einrichten, aber nur „wo Bedarf besteht“ und „auf Basis der vorliegenden Planungen unter Einbindung des Mobilitätsausschusses“. Da Fahrradstraßen nur im Nebenstraßennetz zulässig sind, fallen sie als o. g. und u. E. nötigere Ortsteilverbindungen aus.