Frage 8: Wie sollte Ihrer Ansicht nach vorgegangen werden, wenn jemand
bemerkt, dass die Verwaltung dem Mobilitätsgesetz zuwider gehandelt hat?

Update Ende 2022: Unsere Darlegungen von Verstößen der Verwaltung gegen das Mobilitätsgesetz – z. B. beim nicht vorhandenen Vorrang des ÖPNV vor dem MIV – stoßen bei Grünen und SPD auf Schulterzucken und Desinteresse.

Die Linke – Bezirksverband Pankow:

Hier sind die Möglichkeiten der Bürgerschaft in Berlin größer, als die der Kommunalpolitik:
Bürgerinnen und Bürger können den Rechtsweg beschreiten.
Im Übrigen setzt sich DIE LINKE. für eine hohe Transparenz des Verwaltungshandelns ein. In
der Abwägung – etwa von StVO, BerlStrG und MobG – kommt es nicht selten zu einer Anord-
nungspraxis, die nach wie vor die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet. Auf
diese Missstände weisen Vertreter*innen von DIE LINKE. auf Landes- wie Bezirksebene regel-
mäßig hin und werden dies natürlich auch zukünftig tun. Für den Wandel im Verwaltungshan-
deln sind dicke Bretter zu bohren. Dafür braucht es auch zivilgesellschaftliches Engagement,
so wie das Ihrer Initiative.

Bündnis 90/Die Grünen Pankow:

Das Mobilitätsgesetz ist als Landesgesetz für die Berliner Verwaltung bindend. Sollte dem Gesetz zuwider gehandelt werden, so sollten Vertreter*innen des jeweils demokratisch gewählten Kontrollgremiums darüber informiert werden, damit diese den Sachverhalt mittels Anfragen aufklären können. Dafür sind die bündnisgrünen Vertreter*innen im Abgeordnetenhaus und in der Pankower Bezirkverordnetenversammlung selbstverständlich ansprechbar. Weiter besteht auch die Möglichkeit, die Einhaltung von Gesetzen auf dem gerichtlichen Wege einzufordern.

Klimaliste Berlin:

Bei Nichteinhaltung muss es Konsequenzen für die zuständige  Verwaltungsebene geben. Sind strukturelle Probleme in der Verwaltung die Ursache, muss es strukturelle Änderungen daran geben, wie die Verwaltung arbeitet. Ebenso wollen wir ein Verbandsklagerecht für die am Mobilitätsgesetz beteiligten Verbände ins Mobilitätsgesetz mitaufnehmen. Bei Nichteinhaltung soll es den Verbänden möglich sein auf dem Rechtsweg die Einhaltung einzuklagen.

SPD Pankow (Dennis Buchner):

Stellen die Bürgerinnen und Bürger einen Verstoß gegen das Mobilitätsgesetz fest, sollten diese sich immer an die politischen Akteure sowie bestehende Initiativen wenden und auf die Missstände aufmerksam machen. Zudem steht den Bürgerinnen und Bürgern der Weg offen, sich mit ihrem Anliegen auch direkt an die zuständige Senatsverwaltung für Verkehr und Klimaschutz (Abteilung VI Verkehrsmanagement) zu wenden. Weiter können sich die Berlinerinnen und Berliner mittels einer Petition oder Eingabe/Beschwerde sowohl an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin als auch den Deutschen Bundestag wenden, sowie an den Eingabe- und Beschwerdeausschuss der Bezirke. Mittels des Einbezugs lokaler Presse oder eines Antrages bzw. einer Einwohneranfrage an die Bezirksverordnetenversammlung kann ebenso eine Behandlung der Thematik sowie eine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit erreicht werden.

 

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