Bislang ist die Berliner Allee eine Bundesstraße. Damit ist sie gemäß Bundesfernstraßengestz für den „weiträumigen Verkehr“ bestimmt, also z. B. für den internationalen Lkw-Fernverkehr (1). Eine Umleitung des Lkw-Verkehrs z. B. über die Hansastraße, an der weit weniger Menschen wohnen als in der Berliner Allee, wird durch die Widmung als Bundesstraße juristisch erschwert. Schließlich sollen die Lkw einschließlich Fernverkehr ja genau dort fahren.
Auch die permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist juristisch schwieriger als auf einer Landesstraße. Der kurze Tempo 30-Abschnitt zwischen Pistoriusstraße und Lindenallee wurde 2006 aufgrund von 3 Kriterien ausgewählt: Die Luft war schlechter als erlaubt, es war (und ist) extrem laut und es gab auffällig viele Verkehrsunfälle. Das war damals mutig, kreativ und erregte unter Fachleuten viel Aufsehen. Leider blieb es berlinweit bei 16 kurzen Abschnitten.
Die Abstufung der Bundesstraße 2 zu einer Landesstraße nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) zwischen der Landesgrenze im Nordosten und der Stadtautobahn im Westen war bereits Bestandteil des letzten „Stadtentwicklungsplans Verkehr“ (StEP Verkehr) des Senats vom März 2011. Im neuen „Stadtentwicklungsplan Verkehr und Mobilität“ (StEP MoVe) vom Februar 2021 (2) wurde daran nichts geändert.
Unter grüner Leitung wurden allerdings lediglich die zur A114 führende Prenzlauer Allee und Prenzlauer Promenade von einer Bundes- zu einer Landesstraße abgestuft.
(1) Auf Bundesfernstraßen sind „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ oberstes ZielVerkehrsbeschränkungen nach § 45 StVO, z. B. „zum Schutz vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ sind nicht vorgesehen.
(2) siehe: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/